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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Generelle Regelungen /Erläuterungen zum Aufbau dieser AGB

 

Geltungsbereich

Diese AGB regeln alle geschäftlichen Beziehungen zwischen dem jeweiligen Auftraggeber und der Firma ADC – AmericanDanceCocker – Inh. Jutta Gaßmann, im Folgenden „die ADC“ genannt, unabhängig davon, wie eine Geschäftsbeziehung zustande gekommen oder wie ein Auftrag erteilt wurde (online/digital, schriftlich, telefonisch, persönlich).

Umfang und Aufbau dieser AGB

Diese AGB umfassen die nachfolgend aufgeführten drei fachlichen Bereiche:

III.  Allgemeine Geschäftsbedingungen „Besuchshundedienst“

III.  Allgemeine Geschäftsbedingungen „Seminar“

III.  Allgemeine Geschäftsbedingungen „Event“

Es folgt ein allgemeiner Teil, der für alle Bereiche gleichermaßen gültig ist.

Zum besseren Verständnis werden in manchen Printmedien jeweils nur die für den in Frage kommenden Geschäftsbereich relevanten Bereiche dieser AGB abgebildet (auf Angeboten, Rechnungen, Verträgen etc.).

Die vollständigen AGB stehen auf der Webseite der ADC unter dem Link „§ - rechtliches“ zur Einsicht und zum Download bereit.

 

III.  Allgemeine Geschäftsbedingungen „Besuchshundedienst“

§ 1 (Besuchshundedienst) - Vertragsabschluss und Widerrufs-/Rückgaberecht
Die einseitige Anmeldung zu einem Termin für den Besuchshundedienst (Kundenauftrag / Terminbuchung) stellt ein unverbindliches Angebot durch den Anmelder dar. Erst durch Annahme dieses Angebotes durch die ADC kommt ein für beide Seiten rechtsverbindlicher Vertrag zustande. Die Annahme des Angebotes erfolgt in Form einer Auftrags- und Terminbestätigung. Die ADC behält sich vor, einzelne Angebote ohne Nennung von Gründen abzulehnen.

Nach Eingang eines Kundenauftrags / einer Terminbuchung erfolgt seitens der ADC eine Auftrags- und Terminbestätigung. Dieser Auftrags- und Terminbestätigung sind die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügt.

Mit Zugang der Auftrags- und Terminbestätigung bestätigt die ADC, dass der/die gewünschte/ Termin/e für 14 Tage in dem vom Anmelder gewünschten Zeitraum reserviert wird/werden.

Dienstleistungsverträge können für einen einzelnen Termin oder für regelmäßige Termine innerhalb eines im Vertrag näher definierten Zeitraums vereinbart werden. Die genauen Konditionen werden im jeweiligen Dienstleistungsvertrag definiert.

Nach Verstreichen eines 14-tägigen Widerrufsrechts seitens des Kunden und der Rücksendung des unterschriebenen Dienstleistungsvertrags (der als Anlage der Auftrags- und Terminbestätigung beigefügt wird) gelten die vereinbarten Termine als fest reserviert.

Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB besteht bei Dienstleistungen, die im Fernabsatz vereinbart werden, ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB. Die Frist beginnt mit Zugang der Auftrags- und Terminbestätigung gegenüber den Kunden.


§ 2 (Besuchshundedienst) -
Rücktritt

Seitens des ADC:

Die ADC behält sich vor, einzelne Termine abzusagen und/oder die gesamten getroffenen Vereinbarungen mit sofortiger Wirkung aufzukündigen, wenn sich die weitere Durchführung des Besuchshundedienstes negativ auf die Gesundheit und/oder das Wohlbefinden der beteiligten Hunde auswirken kann. Die Entscheidung darüber, ob eine derartige Beeinträchtigung vorliegt, trifft ausschließlich die Inhaberin Jutta Gaßmann.

Liegen die Gründe für eine derartige Absage im Einflussbereich des Kunden, kann einmalig ein Ersatztermin vereinbart werden, bis zu dem sich der Kunde verpflichtet, die für eine ordnungsgemäße Durchführung erforderlichen Bedingungen zu schaffen bzw. wiederherzustellen.

Erfolgt eine Absage durch die ADC, die der Kunde zu treten hat, kurzfristig (weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn), ist das vereinbarte Entgelt zur Zahlung fällig. Die separat ausgewiesenen Fahrtkosten werden ebenfalls berechnet, wenn die Absage weniger als zwei Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt.

Bei Absage eines Termins durch die ADC aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, erfolgt die Ansetzung eines Ersatztermins in Absprache mit dem Kunden. Weitergehende Ansprüche gegen die ADC bestehen nicht.

Seitens des Kunden:

Ein Rücktritt vom gesamten Dienstleistungsvertrag für den Besuchshundedienst ist nur schriftlich möglich. Die Verlegung einzelner Termine und Neuterminierung kann auch fernmündlich oder persönlich erfolgen.

Die Verlegung oder Absage einzelner Termine im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags hat allein keine Auswirkung auf die Gültigkeit des Gesamtvertrags. Dieser bleibt unverändert bestehen.
Die vereinbarten Termine sind für beide Seiten verbindlich. Sollten Terminverschiebungen dennoch erforderlich sein, müssen diese mindestens 24 Stunden vorher avisiert werden.
Erfolgt eine Absage durch den Kunden kurzfristig (weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn), ist das vereinbarte Entgelt zur Zahlung fällig. Die separat ausgewiesenen Fahrtkosten werden ebenfalls berechnet, wenn die Absage weniger als zwei Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt.

Bei Nichterscheinen einzelner Teilnehmer zum Besuchshundedienst oder vorzeitigem Verlassen ist das volle Entgelt zu bezahlen. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Gebühren.


§ 3 (Besuchshundedienst) -
Eignungsnachweise und Dokumentation

Alle für den Besuchshundedienst eingesetzten Hunde werden regelmäßig auf ihre individuelle Eignung getestet. Es werden ausschließlich eigene Hunde eingesetzt, Fremdtiere kommen auch im Ausnahmefall nicht zum Einsatz.

Über alle Eignungstests, Wesensprüfungen sowie die vorgeschriebenen regelmäßigen tierärztlichen Untersuchungen werden regelmäßige Dokumentationen geführt. Diese Dokumentationen werden in den Büroräumen der ADC aufbewahrt und stehen jedem Kunden auf Wunsch zur Einsicht zur Verfügung.

Jeder Kunde erhält im Rahmen einer dauerhaft angelegten vertraglichen Vereinbarung eine entsprechende Bestätigung zum Aushang, in dem auf diese Dokumentationen hingewiesen wird. Diese Bestätigung dient zum Nachweis bei Kontrollen, darf aber vom Kunden auch im Rahmen der eigenen Imagewerbung eingesetzt werden.


§ 4 (Besuchshundedienst) -
Gewährleistung und Haftung

Die Hunde der ADC sind ausnahmslos für den Einsatz im Besuchshundedienst getestet und zugelassen. Da aber im Umgang mit lebenden Tieren ein Restrisiko nie ganz auszuschließen ist, gelten die folgenden Regelungen.

Für die Besuche der ADC besteht eine branchenübliche (gewerbliche) Haftpflichtversicherung, die alle Schäden durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise durch die ADC umfasst. Im Zweifelsfall obliegt es der Rechtsabteilung der Versicherung zu prüfen, ob eine Haftung seitens der ADC und ein Anspruch durch den Kunden vorliegen.

Über diesen Versicherungsschutz hinaus gilt: Eine Haftung der ADC oder der Begleitperson im Rahmen des Besuchshundedienstes wird grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Soweit der Kunde / die besuchte Person/en durch den Trainer aufgefordert wird/werden, bestimmte Handlungen zu unterlassen, übernimmt diese Person alleine die Verantwortung für eventuelle Folgen. Jegliche Beteiligten sind durch den Kunden von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme am Besuchshundedienst erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Den Anweisungen der Begleitperson der ADC ist Folge zu leisten!


§ 5 (Besuchshundedienst) -
Preise, Leistungen, Zahlungsbedingungen

Für den Besuchshundedienst gilt ein fester Stundensatz in den Tarifbereichen „Region“ und „Umland“, der in der jeweils aktuellen Preisliste und im individuellen Angebot aufgeführt ist. Es wird unterschieden zwischen Einzelterminen (EINZEL) und Termine im Rahmen einer Dauervereinbarung (DAUER). Für Termine im Rahmen einer Dauervereinbarung gilt ein reduzierter Stundensatz.

Für den Tarifbereich „Fern“ erhält der Kunde ein individuelles Angebot.

Die Preise für einen Besuchshundedienst sind zeitlich gestaffelt (Mindesteinsatzzeit 60 Minuten, Staffelung jede weitere angefangene halbe Stunde) und enthalten das Entgelt für den eigentlichen Besuch, alle erforderlichen Dokumentationen und sonstigen Nebenkosten sowie die Anfahrt im Nahbereich (Tarifbereich „Region“).

Im Tarifbereich „Umland“ wird je nach Entfernung eine zusätzliche Anfahrtspauschale berechnet.

Im Tarifbereich „Fern“ kommen abhängig von den individuellen Umständen die tatsächlich anfallenden Kosten für Anfahrt, Unterbringung und Verpflegung hinzu.

Die Termine für den Besuchshundedienst werden einzeln berechnet. Der Kunde erhält am Ende der Veranstaltung eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist zahlbar rein netto ohne Abzug in bar am Veranstaltungstag oder durch Banküberweisung innerhalb 14 Tagen (nur bei gewerblichen Kunden).

 

III.  Allgemeine Geschäftsbedingungen „Seminar“

§ 1 (Seminar) - Vertragsabschluss und Widerrufs-/Rückgaberecht
Die einseitige Anmeldung zu einem Seminar stellt ein unverbindliches Angebot durch den Anmelder dar. Erst durch Annahme dieses Angebotes durch die ADC kommt ein für beide Seiten rechtsverbindlicher Vertrag zustande. Die Annahme des Angebotes erfolgt in Form einer Seminaranmeldebestätigung. Die ADC behält sich vor, einzelne Angebote ohne Nennung von Gründen abzulehnen.

Nach Eingang der vollständigen Anmeldedaten und einer Seminaranmeldung erfolgt seitens der ADC eine Seminaranmeldebestätigung. Dieser Bestätigung sind die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügt.

Mit Zugang der Seminaranmeldebestätigung bestätigt die ADC, dass der Seminarplatz 14 Tage in dem von Ihnen gewünschten Seminar für den Anmelder reserviert ist.

Nach Verstreichen eines 14-tägigen Widerrufsrecht seitens des Teilnehmer und der Überweisung des Seminarbetrags gilt der Seminarteilnehmer als angemeldet und der Seminarplatz als fest reserviert.

Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB besteht bei Dienstleistungen, die im Fernabsatz vereinbart werden, ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB. Die Frist beginnt mit Zugang der Seminaranmeldebestätigung gegenüber den Seminarteilnehmer.

Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers begonnen hat oder der Auftraggeber diese selbst veranlasst hat. Mit Unterzeichnung der Seminaranmeldung erteilt der Seminarteilnehmer seine ausdrückliche Zustimmung zur Ausführung der Dienstleistung durch den Veranstalter.

Erst mit Eingang der Überweisung des Seminarbetrages ist der Seminar-Platz gebucht.


§ 2 (Seminar) -
Rücktritt

Seitens des ADC:

Änderungen bezüglich Seminartermin und -ort behält sich die ADC ausdrücklich vor. Hierdurch können aber keinerlei Regressansprüche an die ADC gestellt werden. Wir behalten uns vor, verbindlich zugesagte Seminare bei Teilnehmerzahlen unter 8 Personen zu stornieren.

Muss ein Seminar aus diesem oder anderen Gründen, die wir zu verschulden haben ausfallen, werden bereits geleistete Zahlungen in voller Höhe zurückerstattet. Ein weiterer Anspruch entsteht nicht.

Seitens des Seminarteilnehmers:

Ein Rücktritt vom Seminar ist nur schriftlich möglich.

Gerne akzeptieren wir Ersatzteilnehmer, wenn sie die Teilnahmevoraussetzungen gemäß § 3 Absatz 1 erfüllen.

Stornogebühren: Der Rücktritt vom Seminar kann kostenfrei bis 30 Tage vor Seminarbeginn erfolgen. Bei Rücktritt (Stornierung) bis 14 Tage vor Seminarbeginn stellen wir 50 % der Seminargebühr in Rechnung. Bei später erfolgender Absage oder Nichterscheinen hat die ADC Anspruch auf die Seminargebühr in voller Höhe.

Bei Nichterscheinen zum Seminar oder vorzeitigem Verlassen ist der volle Seminarpreis zu bezahlen. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Seminargebühren.

Eine Umbuchung auf einen späteren Seminartermin seitens des Teilnehmers ist bis 30 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Umbuchungen unter 30 Tage vor Seminarbeginn hat die ADC Anspruch auf 25% bei Umbuchungen unter 3 Tage (72 Stunden) vor Seminarbeginn auf 50 % der Seminargebühr, wenn zum Zeitpunkt der Umbuchung der ursprüngliche Seminarbetrag bereits gezahlt wurde. Ist zum Zeitpunkt der Umbuchung noch keine vollständige Zahlung der ursprünglichen Seminargebühren beim ADC eingegangen, besteht kein automatischer Anspruch auf Teilnahme am alternativen Seminartermin. Die Umbuchung wird dann als reguläre Stornierung gewertet. Eine Neuanmeldung für den neuen Termin unter den oben aufgeführten Bedingungen ist dann erforderlich.

§ 3 (Seminar) - Gewährleistung und Haftung

Eine spezielle Qualifikation ist für die Teilnahme nicht erforderlich. Jedoch ist eine gewünschte Erfolgs- und Reifestufe erwünscht, da sie unabdingbar zum Erfolg dieser Ausbildung beiträgt. Der Erfolg des Seminars ist selbstverständlich entscheidend davon abhängig, mit welcher Intensität die eigene Ausarbeitung des jeweiligen mitgelieferten Medienmaterials und der Mitarbeit des jeweiligen Themas erfolgt.

Mit der Überweisung der Seminargebühr erklärt der Seminarteilnehmer, dass er sich in keinerlei psychotherapeutischen Therapie und Behandlung befindet. Weiter erklärt der Seminarteilnehmer mit der Überweisung der Seminargebühr, dass er sich geistig und körperlich gesund fühlt und selbstverantwortlich am Seminar teilnehmen kann. Die Haftung wird für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, sofern dies keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betrifft, es nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleiben. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.

§ 4 (Seminar) - Preise, Leistungen, Zahlungsbedingungen

Im Seminarpreis eingeschlossen sind alle Leistungen wie im Angebot bzw. in der Seminar-Bestätigung beschrieben.

Die Seminargebühr wird nach Erhalt der Seminarbestätigung fällig, spätestens zum explizit in der jeweiligen Rechnung ausgewiesenen Datum.

Bei Teilzahlungsvereinbarung ist die Anzahlung in der vereinbarten Höhe sofort nach Erhalt der Seminarbestätigung fällig. Die letzte der vereinbarten laufenden Teilzahlungsraten ist spätestens 30 Tage vor dem jeweiligen Seminar fällig.

§ 5 (Seminar) - Zusätzliche Kosten

Grundsätzlich verstehen sich die Preise als reine Seminargebühr ohne Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Die etwaigen anfallenden Hotelkosten für Übernachtung und Verpflegung rechnet der Teilnehmer immer direkt mit dem Hotel selbst ab.

Zusatzleistungen, die im jeweiligen Seminarangebot explizit ausgewiesen werden (Getränke, Snacks etc.), sind Bestandteil des jeweiligen Seminars und werden nicht extra berechnet.

 

III.  Allgemeine Geschäftsbedingungen „Event“

§ 1 (Event) - Vertragsabschluss und Widerrufs-/Rückgaberecht
Buchungsanfragen für einen Eventeinsatz der ADC (Dogdance, Trickdogging, Comic-Show, Werbung, sonstige Events) werden nach Prüfung des gewünschten Termins nur vorläufig bestätigt. Der Interessent erhält eine Aufstellung, in der die Rahmenbedingungen für den Einsatz der ADC zwingend vorgegeben werden.

Der Kunde verpflichtet sich verbindlich, für die Einhaltung dieser Rahmenbedingungen zu sorgen. Im Wesentlichen enthalten diese Rahmenbedingungen die adäquate Unterbringung der Tiere während der gesamten Zeit der Anwesenheit vor Ort und die Definition der Einsatzzeiten unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Tiere. Die strikte Einhaltung dieser Vorgaben ist unerlässlich für einen Einsatz aller Hunde der ADC. 

Nach Eingang der vollständigen Anmeldedaten, der Terminbuchung und der unterschriebenen Rahmenbedingungen erfolgt seitens der ADC eine verbindliche Terminbestätigung. Dieser Bestätigung sind die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügt.

Mit Zusendung der verbindlichen Terminbestätigung bestätigt die ADC, dass der gewünschte Termin 14 Tage für den Kunden reserviert ist.

Nach Verstreichen eines 14-tägigen Widerrufsrechts seitens des Kunden gilt der Termin als fest gebucht.

Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB besteht bei Dienstleistungen, die im Fernabsatz vereinbart werden, ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB. Die Frist beginnt mit Zugang der Terminbestätigung gegenüber den Kunden.

Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers begonnen hat oder der Auftraggeber diese selbst veranlasst hat. Mit Unterzeichnung der Buchung erteilt der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung zur Ausführung der Dienstleistung durch die ADC.

§ 2 (Event) - Rücktritt

Seitens der ADC:

Muss ein Eventtermin aus Gründen, die wir zu verschulden haben ausfallen, werden bereits geleistete Zahlungen in voller Höhe zurückerstattet. Ein weiterer Anspruch entsteht nicht.

Seitens des Kunden:

Ein Rücktritt vom Termin ist nur schriftlich möglich.

Stornogebühren: Der Rücktritt vom Termin für ein Event kann kostenfrei bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Bei Rücktritt (Stornierung) bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn stellen wir 50 Prozent des vereinbarten Honorars in Rechnung. Bei später erfolgender Absage hat die ADC Anspruch auf das vereinbarte Honorar in voller Höhe.

Eine Umbuchung auf einen späteren Veranstaltungstermin seitens des Kunden ist bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Bei kurzfristigen Umbuchungen (unter 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn) hat die ADC Anspruch auf 25% des vereinbarten Honorars als Stornogebühr.
Bei Absage nach Beginn der Anreise ist das vollständige Honorar zur Zahlung fällig.

§ 3 (Event) - Gewährleistung und Haftung

Die Hunde der ADC sind ausnahmslos für den Einsatz im Eventbereich geeignet. Da aber im Umgang mit lebenden Tieren ein Restrisiko nie ganz auszuschließen ist, gelten die folgenden Regelungen.

Für die Termine der ADC besteht eine branchenübliche (gewerbliche) Haftpflichtversicherung, die auch alle Schäden durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise durch die ADC umfasst. Im Zweifelsfall obliegt es der Rechtsabteilung der Versicherung zu prüfen, ob eine Haftung seitens der ADC und ein Anspruch durch den Kunden vorliegen.

Über diesen Versicherungsschutz hinaus gilt: Eine Haftung der ADC oder der Begleitperson im Rahmen der Termine wird grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Soweit der Kunde / die beteiligten Person/en durch den Trainer aufgefordert wird/werden, bestimmte Handlungen zu unterlassen, übernimmt diese Person alleine die Verantwortung für eventuelle Folgen. Jegliche Beteiligten sind durch den Kunden von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Den Anweisungen der Begleitperson der ADC ist Folge zu leisten!

§ 4 (Event) - Preise, Leistungen, Zahlungsbedingungen

Das Honorar für ein Event wird immer individuell kalkuliert. Einzelheiten finden Sie im jeweiligen Angebot, das (wenn kein anderer Zeitraum angegeben ist) für sechs Wochen gültig ist.

Auch die Zahlungsbedingungen werden individuell im Angebot festgelegt und durch Buchung durch den Künden verbindlich bestätigt.

§ 5 (Event) - Zusätzliche Kosten

Neben dem vereinbarten Honorar übernimmt der Kunde sämtliche Kosten für Anfahrt, Unterbringung und Verpflegung wie im individuellen Angebot aufgeführt. Für diese zusätzlichen Kosten kann eine Pauschale vereinbart werden, in der alle Nebenkosten enthalten sind.

 

Für alle Bereiche ( I. - III. ) gelten die nachfolgenden Regelungen:

§ 6 (allgemein) - Copyright

Alle vom ADC verwendeten Texte, Bilder, Logos, Animationen, Videos und sonstige Darstellungen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung verwendet werden. Dem Kunden zur Verfügung gestellte Materialien dürfen nur für die in der Genehmigung explizit aufgeführten Zwecke verwendet werden. Bei Weitergabe des Materials an Dritte haftet der Kunde für die Einhaltung der Nutzungsbeschränkungen.

Diese Regelungen gelten für alle Materialien der ADC, unabhängig davon, ob diese Ihnen in gedruckter Form oder digital (auch Webseiten, Social Media etc.) vorliegen.

Für alle Fragen zum Urheberrecht senden Sie bitte eine E-Mail an copyright@pfotenbesuch.de

§ 7 (allgemein) - Datenschutz

Die ADC - AmericanDanceCocker - Inh. Jutta Gaßmann ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden unter strikter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes/BDSG und des Informations- und Kommunikationsdienstgesetzes/IuKDG gespeichert und bei der Abwicklung gegebenenfalls an Dritte zur Abwicklung eingeschaltete Unternehmen weitergegeben. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.

Soweit auf unseren Internetseiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

§ 8 (allgemein) - Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Wenn der Besteller seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, liegt der Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit den Seminaren beim Anbieter (ADC). Der Gerichtsstand hierfür ist Springe. Der ADC ist berechtigt, auch an dem allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.

§ 9 (allgemein) - Sonstiges

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!

Sollte irgendwelcher Inhalt oder die designtechnische Gestaltung einzelner Seiten oder Teile dieses Onlineportals fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote.

Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Webseiten in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.

Die Einschaltung eines Anwaltes zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.

Hinsichtlich der Inhalte in den bereitgestellten Mitglieder- und Partneraccounts nimmt die ADC als Diensteanbieter die Haftungsprivilegien nach § 5 Nr. 3 TDG bzw. nach § 11 TDG in Anspruch.

§ 7 (allgemein) – Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Springe.

 

AGB der AmericanDanceCocker - Jutta Gaßmann - Stand März 2015

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